Ausschuss Methodenentwicklung (AM)
Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) hat für die Erarbeitung von Untersuchungsmethoden im Rahmen der Überwachung nach § 25 GenTG einen Ausschuss eingerichtet und mit der Entwicklung von Methoden für die experimentelle Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen beauftragt (LAG Beschluss der 19. Sitzung). Der Ausschuss wurde offiziell von der 28. Amtschefkonferenz eingerichtet.
In diesem Gremium sind die Laborleiter der amtlichen Überwachungslaboratorien, Vertreter von Vollzugsbehörden der Länder, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), des Julius-Kühn-Institutes (JKI) und weitere Teilnehmer aus dem Inland, der Schweiz und Österreich mit der Entwicklung und Validierung entsprechender Methoden befasst.
Um einerseits einen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen und andererseits mehr Rechtssicherheit zu erreichen, ist es geboten, in allen Bundesländern einheitliche, validierte Untersuchungsverfahren anzuwenden (Beschluss der LAG). Daher empfiehlt die LAG, dass die hier entwickelten Methoden von den Ländern bei der experimentellen Überwachung zu Grunde gelegt werden und alsbald in die amtliche Methodensammlung nach § 28b Gentechnikgesetz überführt werden.
Die Methodenentwicklung umfasst den gesamten Gentechnikbereich mit Ausnahme der Lebens-, Futter- und Arzneimittel.
Durch die Etablierung dieses Ausschusses werden die Methoden in den amtlichen Überwachungslaboratorien arbeitsteilig von den Ländern entwickelt; kostenintensive Parallelentwicklungen entfallen.
Die nachstehend aufgeführten Untersuchungsmethoden sind im Ausschuss Methodenentwicklung erstellt und geprüft worden, wobei auf die Durchführbarkeit in allen Überwachungslaboratorien besonderer Wert gelegt wurde. Weitere noch nicht aufgeführte Methoden sind in der Bearbeitung; die Methodensammlung wird ständig fortgeschrieben und hier veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung ist der Wunsch verbunden, Kommentare zu erhalten.
Nach Durchsicht der Kommentare werden diese im Ausschuss Methodenentwicklung bzw. LAG diskutiert und ggf. bei der endgültigen Veröffentlichung der Methoden auf dieser Internetseite sowie im Bundesgesundheitsblatt oder im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit des BVL berücksichtigt.
Bei Rückfragen zur Tätigkeit des Ausschusses Methodenentwicklung wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden:
Herr Dr. Klaus Pietsch
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg
Gentechnik, Allergene, Artendifferenzierung, Forensik
Bissierstraße 5
79117 Freiburg
E-Mail: klaus.pietsch@cvuafr.bwl.de
Frau Brigitte Speck
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
Referat 33: MUM
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
E-Mail: brigitte.speck@ltz.bwl.de
Neue/aktualisierte Dokumente
Nachweis lentiviraler Sequenzen in viralen Vektorpartikeln, transduzierten Zelllinien und Vektorplasmiden
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: Juni 2020
Anwendungsbereich: Der Leitfaden beschreibt Prüfabläufe, mögliche Ergebnisse und matrixabhängige Entscheidungsbäume bei der molekularbiologischen Untersuchung von lentiviralen Proben (z.B. vektorpartikelhaltige Zellkulturüberstände, lentiviral transduzierte Zielzelllinien, Wischproben oder die verwendeten lentiviralen Plasmide). Das Dokument gibt matrixabhängig Hinweise zur Probenaufarbeitung und beschreibt ergänzend zum universellen Screening-Nachweis auf das Verpackungssignal HIV-1-Ψ (nach AM 024; Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 28b GenTG, G 10.40-2) im Anhang spezifische konventionelle (RT)-PCR-Nachweisverfahren für die spezifische Überprüfung auf die An-/Abwesenheit bestimmter (lenti)viraler Sequenzen aus Transfer- und Verpackungsplasmiden sowie für die Überprüfung auf mögliche Rekombinationsereignisse (HIV-1-Ψ-gag).
Nachweistechnik/Methode:
- RNA-Extrakte werden nach einem Verdauungsschritt mit DNase und einer anschließenden Reinigung der RNA mit einem kombinierten Verfahren aus reverser Transkription (RT)-PCR und PCR auf das Vorhandensein von erwarteten bzw. unerwarteten (lenti)viralen RNA-Sequenzen untersucht. Mögliche DNA-Kontaminationen werden über PCR identifiziert.
- Konventionelle (RT)-PCR-Nachweisverfahren zur Überprüfung auf die An-/ Abwesenheit bestimmter (lenti)viraler Sequenzen in Untersuchungsproben (z.B. für Transferplasmid HIV-1-RRE, für Verpackungsgene HIV-1-gag, HIV-1-pol und VSV-G)
- (RT)-PCR-Nachweisverfahren zur Überprüfung auf mögliche Rekombinationsereignisse (HIV-1-Ψ-gag)
Koordination: Niedersachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schweiz
Volltext: AM 031 (PDF-Datei, 1,5 MB)
LAG-Primertabelle
letzte Fassung: Januar 2024
In dieser Primertabelle sind Nachweisprimer und PCR-Systeme aufgeführt, mit denen gentechnische Veränderungen - besonders in Mikroorganismen - u.a. im Rahmen der Überwachung von gentechnischen Arbeiten und Anlagen nachgewiesen werden können. Die Tabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Adressen
In der nachstehenden Tabelle sind die Überwachungslaboratorien der Länder mit den E-mailadressen der Laborleiter und den Internetadressen der entsprechenden Institutionen aufgeführt. Dorthin können Sie sich mit Anfragen zur Praxis der experimentellen Überwachung in Ihrem Bundesland wenden.
Anfragen zur Gentechnik allgemein richten Sie bitte an Ihre zuständige Landesbehörde.
Saatgutkonzept
Konzept zur Untersuchung von Saatgut auf Anteile gentechnisch veränderter Pflanzen
Status/Fassung: verabschiedet 2006
Anmerkung: Das vorliegende Konzept ist in die Methode G 30.00-2 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 28b GenTG eingeflossen. Es hat deswegen nur noch informativen Charakter, eine Aktualisierung des Konzeptes erfolgt nicht mehr. (Dez. 2014)
Nachweismethoden
1) PCR-Nachweis der p35S/pat-Genkassette in transgenen Kulturpflanzen
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: 15.09.1998
Anwendungsbereich: Nachweis des pat-Gens (Resistenz gegen Glufosinat) sowie des vorgeschalteten 35S-Promotors in transgenen Pflanzen (Im Ringtest wurden transgener Mais und Raps bearbeitet)
- Isolierung von Gesamt-DNA der Pflanzen
- PCR: Amplifikation eines p35S/pat-spezif. Fragments
- Kontroll-PCR: Amplifikation eines Fragments einer plastidären tRNA (Positivkontrolle)
- Analyse der PCR-Produkte (Gelelektrophorese, Restriktionsverdau)
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 001 (PDF-Datei, 36 kB)
2) PCR-Nachweis der pSSUAra/bar-Genkassette in transgenen Kulturpflanzen
Status/Fassung: verabschiedet, März 2001
Anwendungsbereich: Nachweis des bar-Gens (Glufosinat-Resistenz) sowie des vorgeschalteten Promotors der kleinen Untereinheit der Rubisco (SSU) in Pflanzen
Nachweistechnik/Methode:
- Isolierung von Gesamt-DNA aus höheren Pflanzen
- PCR: Nachweis eines spezifischen pSSU/bar-Fragmentes
- Kontroll-PCR: Amplifikation einer plastidären tRNA (Positivkontrolle)
- Darstellung/Charakterisierung der Amplifikate (Gelelektrophorese, Restriktionsverdau)
Koordination: Sachsen-Anhalt
Volltext: AM 008 (PDF-Datei, 38 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 30.40-13 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
3) PCR-Nachweis der spezifischen gentechnischen Veränderungen in Glyphosate-resistenten transgenen Pflanzen (Print) / PCR-Nachweis der pFMV/CTP2/EPSPS-Genkassette in transgenen Kulturpflanzen
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: März 2002
Anwendungsbereich: Nachweis einer Genkassette, bestehend aus dem Promotor pFMV, der Chloroplasten-Transitpeptidsequenz CTP2 und dem EPSPS-Gen (Resistenz gegen Glyphosat-Herbizide), in transgenen Pflanzen. Die Methode ist geeignet (Im Ringtest wurden transgene Zuckerrüben und Raps bearbeitet)
Nachweistechnik/Methode:
- Isolierung von Gesamt-DNA der Pflanzen
- PCR: Amplifikation der pFMV/CTP2/EPSPS-Genkassette
- Kontroll-PCR: Amplifikation eines Fragments einer plastidären tRNA
- Analyse der PCR-Produkte (Gelelektrophorese, Restriktionsverdau, ggf. Sequenzierung)
Koordination: Sachsen-Anhalt
Volltext: AM 009 (PDF-Datei, 58 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 30.40-11 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
4) PCR-Nachweis der 35S-nptII-Übergangssequenz, der pNapin-BayTe-Übergangssequenz und des plsC-Gens
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: November 2004
Anwendungsbereich: Verfahren zum qualitativen PCR- Nachweis von bestimmten gentechnisch veränderten Rapslinien, die in ihrer Fettsäure-Zusammensetzung bzw. im Speicherlipid-Muster modifiziert wurden. Im Ringtest wurden zwei verschiedene Raps-Transgene mit verändertem Fettsäure-Stoffwechsel bearbeitet.
Nachweistechnik/Methode:
- Probenvorbereitung, DNA-Extraktion
- PCR:Amplifikation eines p35S/nptII-spezif. Fragments, einer Napin-Gen-Promotor / Thioesterase-Übergangssequenz und des Acylglycerol-3-phosphate-acyltransferase 8-Gens (plsC)
- Kontroll-PCR: Amplifikation eines Fragments einer plastidären tRNA oder des Raps-PepC-Gens
- Analyse der PCR-Produkte (Gelelektrophorese, Restriktionsverdau)
Koordination: Sachsen-Anhalt
Volltext: AM 015 (PDF-Datei, 45 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 30.40-12 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
5) Real-Time PCR zur quantitativen Bestimmung gentechnisch veränderter Rapslinien mit dem 35S/pat-Genkonstrukt
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: März 2006
Anwendungsbereich: Real Time-PCR-Verfahren zur quantitativen Bestimmung des Übergangs zwischen dem CaMV-35S-Promotor und einer synthetischen pat-DNA-Sequenz in bestimmten gentechnisch veränderten Rapslinien
Nachweistechnik/Methode:
- Probenvorbereitung, DNA-Extraktion
- PCR:Amplifikation eines p35S/pat-spezif. Fragments
- Kontroll-PCR: Amplifikation eines Fragments des Raps-PepC-Gens
- Auswertung
Koordination: Hamburg
Volltext: AM 019 (PDF-Datei, 56 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 30.40-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
6) Qualitative PCR zum Nachweis transgener Kartoffeln mit verändertem Stärkestoffwechsel oder Schädlingsresistenz mit Anhang 8.1 bis 8.6
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: März 2009
Anwendungsbereich: Die Methode beschreibt verschiedene qualitative PCR- Nachweisverfahren für bestimmte gentechnisch veränderte Kartoffellinien, die in ihrem Stärkestoffwechsel modifiziert wurden oder in die eine Schädlingsresistenz eingeführt wurde: Verfahren zum Nachweis des ahas-Gens, einer p35S- bar- Übergangssequenz, einer Übergangssequenz zwischen Promotor und der 5´-nicht-translatierten Region eines Phytophthoraresistenz vermittelnden Gens, einer Übergangssequenz zwischen Promotor und invertiertem gbss-Gen, einer Übergangssequenz zwischen dem gbss-Promotor und dem invertierten be2-Gen, einer Übergangssequenz zwischen invertierten be1- und r1- Genen. Die Anhänge enthalten Details und Verfahrenskenndaten zu den Einzelverfahren.
- Probenvorbereitung, DNA-Extraktion
- PCR: Amplifikation von spezifischen Nukleinsäuresequenzen
- Kontroll-PCR
- Auswertung
- Validierung
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 022 (PDF-Datei, 38 kB)
- Anhang 8.1: PCR-Nachweis der p35S-bar Übergangssequenz
Anhang 8.1 (PDF-Datei, 23 kB) - Anhang 8.2: PCR-Nachweis der BE1-R1-antisense-Übergangsfrequenz in Kartoffeln mit verändertem Stärkestoffwechsel
Anhang 8.2 (PDF-Datei, 27 kB) - Anhang 8.3: PCR-Nachweis des Acetohydroxyacid-Synthase-Gens (ahas) in transgenen Kartoffeln mit verändertem Stärkestoffwechsel oder Phytophthora-Resistenz
Anhang 8.3 (PDF-Datei, 22 kB) - Anhang 8.4: PCR-Nachweis des pHAS3-Konstruktes in Kartoffeln mit verändertem Stärkestoffwechsel
Anhang 8.4 (PDF-Datei, 20 kB) - Anhang 8.5: PCR-Nachweis des pAP4-Konstruktes in Kartoffeln mit verändertem Stärkestoffwechsel
Anhang 8.5 (PDF-Datei, 20 kB) - Anhang 8.6: PCR-Nachweis der VCPMA16- bzw. VCPMA19-Konstrukte in Kartoffeln mit Phytophthora-Resistenz
Anhang 8.6 (PDF-Datei, 23 kB)
7) Real-time PCR Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter Rapslinien mit dem bar/T-g7-Genkonstrukt
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: November 2009
Anwendungsbereich: Die Methode beschreibt ein Screening-Verfahren zum Nachweis bestimmter gentechnisch veränderter Rapslinien mit dem bar/Tg7-Genkonstrukt, sog. SeedLink®-Rapslinien, wie z.B. Ms1, Ms8, Rf1, Rf2, Rf3 sowie ihrer Kreuzungsprodukte. Es werden die Übergangsregion des bar-Gens zum T-g7 Terminator einerseits und ein Fragment des rapsspezifischen BnACCg8-Referenzgens andererseits mittels Real-time PCR in zwei Reaktionen amplifiziert. Für die Abschätzung des relativen gv Gehalts werden als Quantifizierungsstandards Verdünnungen eines Hybridmoleküls benutzt, das die Zielsequenzen der bar/T-g7-Genkassette und des Referenzgens im Verhältnis 1:1 beinhaltet.
Nachweistechnik/Methode:
- PCR: Amplifikation von spezifischen Nukleinsäuresequenzen
- Kontroll-PCR
- Auswertung
- Validierung
Koordination: Bayern
Volltext: AM 025 (PDF-Datei, 56 kB)
8) Real-time PCR-Verfahren zum Event-spezifischen Nachweis der Rapslinien Falcon GS40/90 und Liberator pHoe6/Ac
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: Dezember 2011
Anwendungsbereich: Die Methode beschreibt Real-time PCR-Verfahren zum Event-spezifischen Nachweis der gentechnisch veränderten Rapslinien Falcon GS40/90 (ACS-BNØ1Ø-4) und Liberator pHoe6/Ac (ACS-BNØØ9-3). Beide Linien enthalten als gentechnische Veränderung die 35S-pat Genkassette. Die Linie Liberator pHoe6/Ac enthält nur eine Kopie dieses Konstrukts, während die Linie Falcon GS40/90 zwei Kopien dieses Konstrukts enthält. Das Verfahren ist prinzipiell für die Untersuchung von Saatgut verwendbar. Es ist auch für die Untersuchung von anderen Produkten wie z.B. Futtermitteln und Lebensmitteln geeignet, wenn aus der jeweiligen Matrix amplifizierbare DNA extrahiert werden kann.
Koordination: Hamburg
Volltext: AM 030 (PDF-Datei, 94 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 30.40-6 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
1) PCR-Nachweis von GVO, die von pBR322 abgeleitete Sequenzen enthalten
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: 15.09.1998
Anwendungsbereich: Nachweis von GVO, die pBR322 abgeleitete Sequenzen (=Vektorsequenzen) enthalten. Im Ringtest wurden pUC-Plasmide in E. coli charakterisiert.
Nachweistechnik/Methode:
- Aufarbeitung der Proben
- Isolierung der DNA
- PCR: Amplifikation des ColE1 Origin und des 3`-Endes vom ampR-Gen
- Analyse der PCR-Produkte (Gelelektrophorese)
Koordination: Hamburg
Volltext: AM 002 (PDF-Datei, 28 kB)
2) Nachweis von E. coli K12 mittels PCR und U3-Phagentest
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: 15.09.1998
Anwendungsbereich: Charakterisierung und Differenzierung von E. coli K12 mittels Multiplex-PCR. Absicherung der Ergebnisse mit dem U3-Phagentest.
Nachweistechnik/Methode:
- Probenaufarbeitung und Isolierung der genomischen DNA
- Durchführung der Multiplex-PCR: Nachweis des K12-spezifischen Insertion im rfb-50-Gen sowie Amplifikation eines Enterobakterien-spezifischen Fragments des pal-Gens
Koordination: Hamburg und Niedersachsen
Volltext: AM 003 (PDF-Datei, 35 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 21.40-2 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
3) Differenzierung von E. coli-Stämmen mit Hilfe der Pulsfeldgelelektrophorese (PFGE)
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung 03.08.2000
Anwendungsbereich: Charakterisierung von E. coli-Stämmen unterhalb der Speziesebene
Nachweistechnik/Methode:
- Anzucht der Bakterien
- Isolierung der genomischen DNA
- Restriktionsverdau der genomischen DNA
- Charakterisierung der DNA mittels PFGE
Koordination: Berlin und Niedersachsen
Volltext: AM 004 (PDF-Datei, 20 kB)
4) Nachweis von persistierenden Agrobakterien in transgenen Kulturpflanzen und deren mikro- und molekularbiologische Charakterisierung
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: September 2000
Anwendungsbereich: Nachweis von transgenen Agrobakterien in verschiedenen Geweben höherer Pflanzen
Nachweistechnik/Methode:
- Anreicherung von Agrobakterien
- Biochem. Charakterisierung der isolierten Bakterienkolonien
- Isolierung der DNA
- PCR: Nachweis von spezif. Sequenzen des Ti-Plasmids (virG/virD)
- Darstellung/Auswertung der PCR-Produkte
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 005 (PDF-Datei, 45 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 21.40-4 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
5) Nachweis von E. coli C mit dem PhiX174-Phagentest
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung September 2000
Anwendungsbereich: Identifizierung von E. coli C sowie Abgrenzung zu E. coli K12 / sonstige E. coli
Nachweistechnik/Methode:
- Spezifische Infektion von E. coli C durch Phage X174: Plaque-Bildung bzw. Lyse der getesteten E. coli
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 006 (PDF-Datei, 18 kB)
6) PCR-Nachweis von E. coli B- und BL21-Stämmen
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: März 2005
Anwendungsbereich: Spezifischer Nachweis verschiedener, häufig verwendeter E. coli B- und BL21-Stämme. Im Ringtest wurden E. coli B sowie zwei Derivate von E. coli BL21 identifiziert.
Nachweistechnik/Methode:
- Probenvorbereitung
- PCR: Amplifikation einer für E. coli B (Wildtyp) spezifischen DNA-Sequenz, der lacUV5-Promotor/T7-RNA-Polymerasegen-Übergangssequenz im Prophagen DE3 und der pBR322/T7-Lysozymgen-Übergangssequenz im Plasmid pLys
- Analyse der PCR-Produkte (Gelelektrophorese, Restriktionsverdau)
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 018 (PDF-Datei, 32 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 21.40-2 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
7) Nachweis von E. coli an Oberflächen
Der Unterausschuss Methodenentwicklung empfiehlt zum Nachweis von E. coli auf Oberflächen die Anwendung der Methode "Bestimmung des Oberflächenkeimgehaltes auf Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen im Lebensmittelbereich", Teil 1-3, Januar 1998 der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG.
8) Identifizierung von Bakterien durch Sequenzierung der 16S-rDNA-Amplifikate
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: Juli 2006
Anwendungsbereich: Verfahren zur Amplifikation des 5´- Endes der 16S-rDNA aus Bakterien und nachfolgenden Sequenzierung des PCR-Produktes
Nachweistechnik/Methode:
- Isolierung der genomischen DNA aus Bakterien
- Durchführung der 16S-rDNA - PCR
- Aufreinigung des PCR-Produktes
- Sequenzierung des PCR-Produktes
- Auswertung der 16S-rDNA-Sequenz über BLAST N
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 020 (PDF-Datei, 64 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 21.40-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
9) Nachweis von Mykoplasmen in Zellkulturen mittels PCR
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: September 2011
Anwendungsbereich: Die hier beschriebene PCR-Methode basiert auf der spezifischen Amplifikation eines DNA-Abschnittes des Mycoplasma-16S rRNA-Gens. Damit können Zellkulturen auf die Anwesenheit verschiedener Mykoplasmenspezies und auf Acholeplasma laidlawii hin untersucht werden.
Koordination: Sachsen-Anhalt
Volltext: AM 029 (PDF-Datei, 150 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 21.40-3 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
1) Qualitativer und Quantitativer Nachweis von rekombinanten Viren (am Beispiel von Vaccinia-Viren)
Status/Fassung: verabschiedet, März 2003
Anwendungsbereich: Nachweis von rekombinanten (Vaccinia-) Viren (rekomb. Bereich: eGFP integriert in TK-gen). Quantifizierung der Viren mit TaqMan
Nachweistechnik/Methode:
- PCR für 2 virale Gene (Thymidin-kinase, Ribonucleotidreduktase); WT Vaccinia zeigen 2 PCR-Produkte, wenn GVO vorliegt, Ausfall eines der PCR-Produkte
- Quantifizierung über TaqMan (fluorometrische Bestimmung der Amplifikate)
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 011 (PDF-Datei, 31 kB) / AM 012 (PDF-Datei, 51 kB)
2) Extraktion von Virus-DNA
Status/Fassung: verabschiedet, März 2003
Anwendungsbereich: Mit dieser Methode kann Virus-DNA (getestet für Vacciniaviren) aus Flüssigkeiten (z.B. aus Wischproben) extrahiert werden. Die extrahierte DNA ist nach diesem Prozess direkt für PCT-Anwendungen nutzbar.
Nachweistechnik/Methode:
- Nach einem Verdau der viralen Hüllproteine mit Proteinase K, wird die freigewordene DNA während eines Zentrifugationsschrittes an eine Silikagelmembran einer Spinnsäule gebunden (Festphasenextraktion). Die gebundene DNA wird in der Folge in zwei Schritten von kontaminierenden Stoffen gereinigt und mit einem kleinen Volumen Extraktionspuffer eluiert. Da bei den meisten zu untersuchenden Proben, wenn überhaupt, mit nur geringsten Mengen an Viren zu rechnen ist, wird zu Beginn 1µg einer sogenannten „Carrier“-DNA (Sonicated Hering Sperm DNA) hinzugefügt, um die DNA-Extraktionsverluste durch unspezifische feste Bindungen zu verringern.
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 013 (PDF-Datei, 28 kB)
3) Nachweis von biologisch aktiven Adenoviren des Typs 5 (Ad5) und zur Unterscheidung zwischen der natürlichen und der gentechnisch veränderten Form dieses Virus
Status/Fassung: verabschiedet, Februar 2005
Anwendungsbereich: Differenzierter Nachweis von Wt-/replikationsdefekten Adenoviren
Nachweistechnik/Methode:
- Genetisch veränderte Adenoviren können sich in normalen menschlichen Zellen nicht selbständig vermehren (Replikationsdefizienz). Eine Vermehrung dieser Virenpartikel kann daher nur in einer zellulären Umgebung erfolgen, welche die fehlenden genetischen Informationen komplementiert. Diese Voraussetzung ist bei der Zelllinie HEK-293 gegeben. Der Test zum Unterscheiden von replikationsdefizienten und natürlichen Adenoviren (Wildtyp) oder wildtyp-ähnlichen Ad5 erfolgt daher über einen „Bioassay“ mit zwei Zelllinien. Die HELA Zelllinie erlaubt es nur den natürlichen oder wildtyp-ähnlichen Adenoviren, sich zu replizieren. Im Gegensatz dazu können sich die in Forschungslaboratorien verwendeten replikationsdefizenten Adenoviren in HEK-293 Zellen jedoch nicht in HELA Zellen vermehren.
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 016 (PDF-Datei, 24 kB)
4) Quantitativer Nachweis von Adenovirus-DNA mittels Real-Time PCR
Status/Fassung: verabschiedet, Februar 2005
Anwendungsbereich: Quantifizierung der adenoviralen DNA mit TaqMan (= Ergänzung des Nachweises von biologisch aktiven Adenoviren)
Nachweistechnik/Methode:
- Quantifizierung über TaqMan (fluorometrische Bestimmung der Amplifikate; Verwendung eines Fragments (101 bp) des im Adenovirus Typ 5 Genom vorkommenden „fiber protein“ - Gens Ad5-fiber))
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 017 (PDF-Datei, 28kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 10.40-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
5) Quantitativer Nachweis von Lentiviren (HIV1)-RNA mittels Real time RT-PCR
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: April 2009
Anwendungsbereich: Quantitativer Nachweis von Lentiviren (HIV1) – RNA mittels reverser Transkription und quantitativer Real time PCR
Nachweistechnik/Methode:
- RNA-Extrakte von erhobenen Proben (z.B. Wischproben) werden nach einem Verdauungsschritt mit DNase und einer anschliessenden Reinigung der RNA auf das Vorhandensein von Lentivirus-RNA mit HIV1-Hintergrund untersucht. Zu diesem Zweck wird ein kombiniertes Verfahren aus reverser Transkription (RT) und quantitativer „TaqMan“ PCR durchgeführt. Der Extrakt wird zur Kontrolle des DNA-Verdaus auch ohne reverse Transkription einer quantitativen PCR unterzogen. Als weitere Kontrolle wird mit dem nicht DNase-behandelten Extrakt eine quantitative PCR ohne reverse Transkription durchgeführt, um in den Proben mögliche DNA-Kontaminationen der nachzuweisenden Sequenz zu identifizieren
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 024 (PDF-Datei, 68kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 10.40-2 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
6) Extraktion von Virus-RNA
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: April 2009
Anwendungsbereich: Quantitativer Nachweis von Lentiviren (HIV1) – RNA mittels reverser Transkription und quantitativer Real time PCR
Nachweistechnik/Methode:
- RNA-Extrakte von erhobenen Proben (z.B. Wischproben) werden nach einem Verdauungsschritt mit DNase und einer anschliessenden Reinigung der RNA auf das Vorhandensein von Lentivirus-RNA mit HIV1-Hintergrund untersucht. Zu diesem Zweck wird ein kombiniertes Verfahren aus reverser Transkription (RT) und quantitativer „TaqMan“ PCR durchgeführt. Der Extrakt wird zur Kontrolle des DNA-Verdaus auch ohne reverse Transkription einer quantitativen PCR unterzogen. Als weitere Kontrolle wird mit dem nicht DNase-behandelten Extrakt eine quantitative PCR ohne reverse Transkription durchgeführt, um in den Proben mögliche DNA-Kontaminationen der nachzuweisenden Sequenz zu identifizieren
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 023 (PDF-Datei, 30kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 10.20-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
7) Nachweis von Kontaminationen von Zelllinien mit dem Squirrel Monkey Retrovirus (SMRV)
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: November 2009
Anwendungsbereich: Nachweis von Nukleinsäuresequenzen des Squirrel Monkey Retrovirus (SMRV) in DNA-Extrakten aus Zellkulturen zur Überprüfung auf SMRV-Infektionen
Die Anhänge enthalten Details und Verfahrenskenndaten zu den Einzelverfahren.
Nachweistechnik/Methode:
- Der SMRV-Nachweis erfolgt durch eine real-time Polymerase-Kettenreaktion (PCR), in der SMRV-Nukleinsäuresequenzen der Genabschnitte für gag und env vervielfältigt und nachgewiesen werden. Als Amplifikationskontrolle dient der Nachweis einer c-myc-Nukleinsäuresequenz, die zur Überprüfung von Zelllinien verschiedener Spezies eingesetzt werden kann.
Koordination: Hamburg
Volltext: AM 026 (PDF-Datei, 84 kB)
- Anhang 8.1: Real-time PCR-Nachweis von c-myc-Sequenzen (Amplifikationskontrolle)
Anhang 8.1 (PDF-Datei, 13 kB) - Anhang 8.2: Real-time PCR-Nachweis von SMRV-gag-Sequenzen
Anhang 8.2 (PDF-Datei, 12 kB) - Anhang 8.3: Real-time PCR-Nachweis von SMRV-env-Sequenzen
Anhang 8.3 (PDF-Datei, 12 kB)
8) Nachweis lentiviraler Sequenzen in viralen Vektorpartikeln, transduzierten Zelllinien und Vektorplasmiden
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: Juni 2020
Anwendungsbereich: Der Leitfaden beschreibt Prüfabläufe, mögliche Ergebnisse und matrixabhängige Entscheidungsbäume bei der molekularbiologischen Untersuchung von lentiviralen Proben (z.B. vektorpartikelhaltige Zellkulturüberstände, lentiviral transduzierte Zielzelllinien, Wischproben oder die verwendeten lentiviralen Plasmide). Das Dokument gibt matrixabhängig Hinweise zur Probenaufarbeitung und beschreibt ergänzend zum universellen Screening-Nachweis auf das Verpackungssignal HIV-1-Ψ (nach AM 024; Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 28b GenTG, G 10.40-2) im Anhang spezifische konventionelle (RT)-PCR-Nachweisverfahren für die spezifische Überprüfung auf die An-/Abwesenheit bestimmter (lenti)viraler Sequenzen aus Transfer- und Verpackungsplasmiden sowie für die Überprüfung auf mögliche Rekombinationsereignisse (HIV-1-Ψ-gag).
Nachweistechnik/Methode:
- RNA-Extrakte werden nach einem Verdauungsschritt mit DNase und einer anschließenden Reinigung der RNA mit einem kombinierten Verfahren aus reverser Transkription (RT)-PCR und PCR auf das Vorhandensein von erwarteten bzw. unerwarteten (lenti)viralen RNA-Sequenzen untersucht. Mögliche DNA-Kontaminationen werden über PCR identifiziert.
- Konventionelle (RT)-PCR-Nachweisverfahren zur Überprüfung auf die An-/ Abwesenheit bestimmter (lenti)viraler Sequenzen in Untersuchungsproben (z.B. für Transferplasmid HIV-1-RRE, für Verpackungsgene HIV-1-gag, HIV-1-pol und VSV-G)
- (RT)-PCR-Nachweisverfahren zur Überprüfung auf mögliche Rekombinationsereignisse (HIV-1-Ψ-gag)
Koordination: Niedersachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schweiz
Volltext: AM 031 (PDF-Datei, 1,5 MB)
1) Molekularbiologische Identifizierung von Pilzen mittels ITS-PCR und nachfolgender Sequenzierung
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: März 2011
Anwendungsbereich: Die Methode beschreibt ein Verfahren zur Analyse der Nukleotidsequenz des 5,8S rRNA-Gens und der benachbarten ITS-(Internal Transcribed Spacer) DNA-Sequenz für die Gattungs- und Speziesidentifizierung bei Pilzen. Die Analyse dieser Teilsequenzen ermöglicht eine taxonomische Zuordnung von Pilzstämmen, um im Rahmen der Gentechniküberwachung gentechnische Arbeiten überprüfen sowie mögliche Pilzkontaminationen nachweisen zu können.
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 028 (PDF-Datei, 59 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 25.40-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
1) Überprüfung der Spezies und Reinheit von Zelllinien mittels Multiplex PCR
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: Januar 2011
Anwendungsbereich: Die Methode beschreibt ein modifiziertes Multiplex-PCR basiertes Nachweisverfahren zur Identifikation der Spezies einer Zelllinie und zum Aufdecken von potenziellen Kreuzkontaminationen durch artfremde Linien. Dabei werden speziesspezifische Fragmente der mitochondrialen DNA in einem zwischen dem Gen für das Cytochrom b und der Sequenz für die 16S ribosomale RNA gelegenen Bereich amplifiziert.
Nachweistechnik/Methode:
- PCR: Amplifikation von spezifischen Nukleinsäuresequenzen
- Kontroll-PCR
- Auswertung
- Validierung
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 027 (PDF-Datei, 74 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 10.40-3 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
1) Probenahme von Pflanzenmaterial
Status/Fassung: verabschiedet, März 2002
Anwendungsbereich: Probenahme als Vorbereitung für den Nachweis von rekombinanten Bereichen in transgenen Pflanzen
Nachweistechnik/Methode:
- Probenahme, Probentransport ggf. -versand und Probenkonservierung von Pflanzenmaterial
Koordination: Niedersachsen
Volltext: AM 010 (PDF-Datei, 34 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 30.10-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
2) Probenahme von Wasserproben
Status/Fassung: verabschiedet, September 2000
Anwendungsbereich: Vorbereitung für Nachweis von GVO in Wasserproben (z.B. in natürl. Gewässern im Rahmen von Freisetzungen oder in Wasserbädern im Laborbereich)
Nachweistechnik/Methode:
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Wasserprobe
Koordination: Sachsen-Anhalt
Volltext: AM 007 (PDF-Datei, 30 kB)
3) Probenahme von Viren von Laboroberflächen (am Beispiel von Vaccinia-Viren)
Status/Fassung: verabschiedet, März 2003
Anwendungsbereich: Probenahme als Vorbereitung der Analyse von viralen Kontaminationen bzw. von entsprechenden GVO im Laborbereich
Nachweistechnik/Methode:
- Probenahme (Wischprobe): Aufnahme von Viren von Oberflächen, Lagerung dieser Proben
- Extraktion von viraler DNA aus Flüssigkeiten/Wischproben
Koordination: Schweiz
Volltext: AM 014 (PDF-Datei, 25 kB)
Auf Grundlage dieser Methode wurde eine amtliche Methode gemäß § 28b GenTG unter der Nummer G 10.10-1 veröffentlicht, die im Rahmen der Überwachung vorrangig anzuwenden ist (Amtl. Sammlung § 28b GenTG ).
4) Probenahme von Pflanzenmaterial auf landwirtschaftlichen Anbauflächen zur Untersuchung von transgenen Anteilen in dort angebauten Kulturpflanzen
Status/Fassung: verabschiedet, letzte Fassung: September 2006
Anwendungsbereich: Probenahme als Vorbereitung der Probenahme von Pflanzenmaterial auf landwirtschaftlichen Anbauflächen zur Feststellung von transgenen Anteilen in dort angebauten Kulturpflanzen für eine später im Labor durchzuführende Prüfmethode
Nachweistechnik/Methode:
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Probenahme
Koordination: Saarland
Volltext: AM 021 (PDF-Datei, 50 kB)
- Anhang I Fragebogen Raps-Aussaat
Anhang I (PDF-Datei, 10 kB) - Anhang II Dokumentation Probenahme
Anhang II (PDF-Dati, 15 kB) - Anhang III Probennahme-Berechnung - XLS-Datei
Anhang III (XLS-Datei, 84 kB)
Sitzungen des Ausschusses Methodenentwicklung
Protokolle des AM sind im internen Bereich des FIS-VL abrufbar.
Sitzung |
Datum |
Tagungsort |
Vorsitz |
---|---|---|---|
29. Sitzung |
25./26.06.2019 |
Dessau |
Sachsen-Anhalt |
28. Sitzung |
13./14.06.2018 |
Halle (Saale) |
Sachsen-Anhalt |
27. Sitzung |
19./20.06.2017 |
Leipzig |
Sachsen |
26. Sitzung |
09./10.06.2016 |
Dresden |
Sachsen |
25. Sitzung |
10./11.06.2015 |
Saarbrücken |
Saarland |
24. Sitzung |
02./03.07.2014 |
Saarbrücken |
Saarland |
23. Sitzung |
13./14.06.2013 |
Trier |
Rheinland-Pfalz |
22. Sitzung |
27./28.09.2012 |
Mainz |
Rheinland-Pfalz |
21. Sitzung |
22./23.03.2012 |
Neustadt / Weinstr. |
Rheinland-Pfalz |
20. Sitzung |
29./30.09.2011 |
Köln |
Nordrhein-Westfalen |
19. Sitzung |
24./25.03.2011 |
Düsseldorf |
Nordrhein-Westfalen |
18. Sitzung |
23./24.09.2010 |
Münster |
Nordrhein-Westfalen |
17. Sitzung |
11./12.03.2010 |
Münster |
Nordrhein-Westfalen |
16. Sitzung |
05./06.11.2009 |
Hildesheim |
Niedersachsen |
15. Sitzung |
07./08.05.2009 |
Cuxhaven |
Niedersachsen |
14. Sitzung |
06./07.11.2008 |
Braunschweig |
Niedersachsen |
13. Sitzung |
28./29.04.2008 |
Hildesheim |
Niedersachsen |
12. Sitzung |
9./10.10.2007 |
Marburg |
Hessen |
11. Sitzung |
23./24.3.2007 |
Frankfurt |
Hessen |
10. Sitzung |
11./12.9.2006 |
Gießen |
Hessen |
9. Sitzung |
23./ 24.3.2006 |
Gießen |
Hessen |
8. Sitzung |
29./ 30.9.2005 |
Potsdam |
Brandenburg |
7. Sitzung |
3./ 4.3.2005 |
Potsdam |
Brandenburg |
6. Sitzung |
27./ 28.9.2004 |
Potsdam |
Brandenburg |
5. Sitzung |
18./ 19.3.2004 |
Potsdam |
Brandenburg |
4. Sitzung |
18./ 19.9.2003 |
Berlin |
Berlin |
3. Sitzung |
13./ 14.3.2003 |
Berlin |
Berlin |
2. Sitzung |
26./ 27.9.2002 |
Berlin |
Berlin |
1. Sitzung |
7./ 8.3.2002 |
Berlin |
Berlin |