Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (kurz: LAG) ist als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz zugeordnet und nimmt dabei die notwendige Abstimmung und Koordination zwischen dem Bund sowie den Ländern in allen mit dem Vollzug des Gentechnikgesetzes verbundenen Fragen vor.
Die für die Gentechnik zuständigen obersten Landesbehörden sowie das federführende Bundesressort wirken in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik zusammen, um Fragen aus den Aufgabenbereichen Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen. Das federführende Bundesressort und die federführenden Ressorts der Länder entsenden je ein stimmberechtigtes Mitglied in die LAG. Die mitbeteiligten Ressorts im Bund sowie in den Ländern können in Absprache mit den federführenden Ressorts ebenfalls vertreten sein, allerdings ohne Stimmrecht. Die Ministerkonferenz, deren Fachbereich nicht mehrheitlich in der LAG vertreten ist, entsendet zusätzlich zwei Mitglieder in den Ausschuss. In der LAG wirken der Bund und die 16 Länder jeweils gleichberechtigt mit. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre nach der alphabetischen Reihenfolge der Länder. Das vorsitzführende Bundesland, zurzeit Baden-Württemberg, nimmt auch die Geschäftsführung wahr. Die LAG kommt in der Regel jährlich zu zwei ordentlichen Sitzungen zusammen. Über jede Sitzung der LAG ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen.
Beschlüsse kommen durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustande. In den Beratungen soll auf Einvernehmlichkeit hingewirkt werden. Die Beschlüsse der LAG haben empfehlenden Charakter. Ziel ist es, den Vollzug des Gentechnikgesetzes bundesweit zu harmonisieren. Die LAG hat zwei ständige Ausschüsse, den Ausschuss "Recht" und den Ausschuss "Methodenentwicklung". Auch diese führen in der Regel jährlich zwei ordentliche Sitzungen durch. Über jede Sitzung der Ausschüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.